24 Jahre Praxis im Informationstechnologierecht — von der ersten Spezialisierung in einer Zeit, in der IT-Recht in Würzburg ein Nischenthema war, bis zur Kanzlei mit über 35 Mitarbeitenden und eigener Publikationspraxis. Die wichtigsten Stationen — in chronologischer Reihenfolge.
Chan-jo Jun gründet die Kanzlei mit einer ungewöhnlichen Wette: dass aus dem damals jungen Informationstechnologierecht ein eigenständiges Feld wird, das auf Spezialisierung angewiesen sein wird. Standort von Anfang an: Würzburg.
Mit Christian Galetzka kommt ein Anwalt dazu, der berufsbegleitend den Master of Laws (LL.M.) Informationsrecht in Oldenburg absolviert. Die fachliche Tiefe in IT- und Urheberrecht wird zur Hausnorm.
Yvonne Roßmann erwirbt als erste in der Kanzlei die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht. Die Spezialisierung wird damit nicht länger Anspruch, sondern fortan auch nach außen sichtbarer Standard.
Chan-jo Jun bringt Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von Facebook ins Rollen und vertritt Mandanten in Verfahren gegen Plattformbetreiber. Die Verbindung von Hatespeech-Recht und Plattformregulierung wird zur sichtbaren Marke der Kanzlei — und prägt die spätere Praxis im Digital Services Act.
Christian Galetzka, Chan-jo Jun und Yvonne Roßmann veröffentlichen bei Fachmedien Recht und Wirtschaft das Praxishandbuch Open Source — 415 Seiten zum lizenzkonformen Einsatz von FOSS. Aus Mandatserfahrung wird ein Standardwerk.
Die Kanzlei wird Partnerin des OpenChain-Project (Linux Foundation) und begleitet Unternehmen bei der Umsetzung von ISO/IEC 5230 — dem internationalen Standard für Open-Source-Compliance.
Chan-jo Jun erhält den Bayerischen Verfassungsorden für sein jahrelanges juristisches Engagement gegen Hass im Netz. Im selben Jahr wird er stv. nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Kanzlei firmiert als JUN Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft — Ausdruck einer Praxis, die strukturell, fachlich und in ihrer Außenwahrnehmung über die ursprüngliche Einzelkanzlei hinausgewachsen ist. Über 35 Mitarbeiter:innen, neun Fachanwält:innen für IT-Recht, eine Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, eigenes Forschungsprojekt Juriskop mit der Universität Würzburg.
Was 2001 mit der Wette begann, dass aus dem IT-Recht ein eigenständiges Feld wird, ist heute eine eingespielte Praxis mit klar gesetzten Schwerpunkten — FOSS-Compliance, Plattformregulierung, KI & Legal Tech, Datenschutz und Datenrecht. Die nächste Welle steht bereits an: Der AI Act in gestaffelter Geltung, der Data Act in der Vollanwendung, der Cyber Resilience Act für Hersteller vernetzter Produkte.
Unsere Antwort darauf bleibt dieselbe wie 2001 — strukturell früh dran sein, die Praxis intern in Modulen aufbauen (siehe Karriere) und das, was wir lernen, in Publikationen, Schulungen und Vorträge überführen. Dass wir das in Würzburg tun und nicht in einer der üblichen Metropolen, war Anfang der 2000er ein Wagnis. Heute ist es einer unserer Standortvorteile.
Recht für eine Welt,
die schneller läuft
als ihre Gesetze.